Leasing mit Vorteilen

Leasing bedeutet für Sie als Kunde:

Sie investieren ohne Kapitaleinsatz. Sie schonen Ihre Liquidität.


Ihr Eigenkapital, Ihre Kreditlinien und Ihre bankmäßigen Sicherheiten bleiben unberührt.

Durch konstante, fest vereinbarte Leasing-Zahlungen über die gesamte Laufzeit sind Sie unabhängig von Zinssteigerungen und haben eine klare Planungs- und Kostengrundlage, z.B. für innerbetriebliche Kalkulationen oder Budgets.


  • Die Leasing-Vertragslaufzeit entspricht im Regelfall der Nutzungsdauer der Investition. Aufgrund des parallelen Verlaufs von Leasing-Kosten und dem Ertrag / Nutzen aus dem Objekteinsatz können die Leasing-Raten aus dem laufenden Ertrag bezahlt werden (Grundsatz: „Pay as you earn“).
  • Leasing-Zahlungen sind als Betriebsaufwand steuerlich voll absetzbar.
  • Leasing ist bilanzneutral. Investitionen über Leasing führen deshalb nicht zu einer Verschlechterung der Bilanzoptik. Etwaige Abschreibungsprobleme entfallen.
  • Auf veränderte Marktverhältnisse kann sofort flexibel reagiert werden. Man muß nicht warten, bis beispielsweise Rücklagen aus Gewinnen eine Investition zulassen.
  • „Leasing auf Zeit“ steht im Gegensatz zu „Kauf auf ewig“ und bewirkt somit ein sinnvolles Überdenken der technischen und wirtschaftlichen Aktualität des Betriebsvermögens.


Austausch-Option bei laufenden Leasingverträgen (Innovationsleasing)

Der IT-Markt ist extrem schnelllebig. Einige Hardware-Komponenten sollen innerhalb der vereinbarten Laufzeit ausgetauscht werden. Anderer Hardware-Komponenten sollen zusätzlich in den laufenden Vertrag mit aufgenommen werden.  Mit der innovativen Austausch-Option (GRENKELEASING) kann diese Anforderung ganz einfach realisert werden. Denn die geleasten Objekte können noch während der Laufzeit ausgetauscht werden. Mit der Austausch-Option sind Kunden immer auf dem neuesten technologischen Entwicklungsstand und somit wettbewerbsfähig.


Informationen zu den verschiedenen Leasingverträgen

Leasing-Standardvertrag: Sie benutzen ihn für alle Leasing-Geschäfte mit Festlaufzeiten. Nach Ablauf der Vertragsdauer und vollständiger Erfüllung endet dieser Vertrag.


Leasing-Vertrag mit unbestimmter Laufzeit: Ein Leasing-Vertrag der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird und erstmals zum 18. oder 24. Monat auflösbar ist. Kalkulationsgrundlage ist der Zeitraum von 36, 48 oder 60 Monaten.


Software-Leasing-Vertrag (SL): Ein Leasing-Vertrag mit Festlaufzeiten von 18-32 Monate ausschließlich für Software. Nach Ablauf der Vertragsdauer und vollständiger Erfüllung endet dieser Vertrag.


Auflösbarer Vertrag Software (SLA): Dieser Vertrag ist außschließlich für Software geeignet und läuft auf unbestimmte Zeit. Wahlweise kann zwischen der Kalkulationsgrundlage 36, 48 oder 60 Monate entschieden werden.


Software-Nutzungsvertrag (SN): Dieser Vertrag dient der Finanzierung reiner Software (Standard- und/oder Individual-Software). Die Software ist vom Kunden als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren. Nach Ablauf der Vertragsdauer erfolgt der entschädigungslose, zeitlich unbefristete Nutzungsübergang der Software auf den Kunden. Laufzeiten von 18 bis 60 Monate sind möglich.